Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9129 Widersprechende NFL Properties Europe, B.V., Polakweg 14, NL-2288 GG Rijswijk 2H, Notorisch bekannte Marke «Detroit Lions» gegen Widerspruchsgegnerin I.E.M. INTERNATIONAL EXHIBITION MANAGEMENT S.r.l., Via A. Doria, 23, IT-37138 Verona, IR-Marke Nr. 919 225 «young lions» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9129 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0055

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