Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 05.404 Parlamentarische Initiative. Verbot von sexuellen Verstümmelungen Die Kommission beantragt die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Damit sollen die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.

Vernehmlassungsfrist: 22. Juni 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 325 15 17, Fax 031 312 14 07 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. März 2009

1680

Bundeskanzlei

2009-0673