Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes werden die bestehenden Marktzutrittsbestimmungen kritisch überprüft. Gleichzeitig soll die Sicherheit von Arzneimitteln verbessert und die Transparenz erhöht werden.

Vernehmlassungsfrist: 5. Februar 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Sektion Heilmittelrecht, Seilerstrasse 8, 3011 Bern, Telefon 031 323 51 54, Fax 031 322 62 33, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. November 2009

7602

Bundeskanzlei

2009-2751