Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2008 vom 5. Juni 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. April 20092, beschliesst: Art. 1

Genehmigung

Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2008 wird genehmigt.

1

2

Sie schliesst ab mit: a.

b.

c.

einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von

6 273 278 441 Franken;

einem Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von

3 561 297 019 Franken;

einem Bilanzfehlbetrag von

Art. 2

45 302 430 421 Franken.

Schuldenbremse

Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 6 210 447 966 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.

Art. 3

Kreditüberschreitungen

Die Kreditüberschreitungen im Umfang von 998 970 007 Franken werden gemäss Anhang I genehmigt.

Art. 4

Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten

Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten im Umfang von 46 152 573 Franken wird gemäss Anhang 2 beschlossen.

1 2

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht

2009-1492

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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2008. BB I

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 27. Mai 2009

Nationalrat, 5. Juni 2009

Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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