Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2008 vom 5. Juni 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. April 20092, beschliesst: Art. 1
Genehmigung
Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2008 wird genehmigt.
1
2
Sie schliesst ab mit: a.
b.
c.
einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von
6 273 278 441 Franken;
einem Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von
3 561 297 019 Franken;
einem Bilanzfehlbetrag von
Art. 2
45 302 430 421 Franken.
Schuldenbremse
Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 6 210 447 966 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.
Art. 3
Kreditüberschreitungen
Die Kreditüberschreitungen im Umfang von 998 970 007 Franken werden gemäss Anhang I genehmigt.
Art. 4
Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten
Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten im Umfang von 46 152 573 Franken wird gemäss Anhang 2 beschlossen.
1 2
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht
2009-1492
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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2008. BB I
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 27. Mai 2009
Nationalrat, 5. Juni 2009
Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Philippe Schwab
Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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