Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10500 Widersprechende Esca Food Solutions GmbH & Co. KG, Röntgenstrasse 5, D-89312 Günzburg, IR-Marke Nr. 807 403 «Esca» gegen Widerspruchsgegnerin SOREMARTEC S.A., Rue Joseph Netzer 5, B-6700 ARLON, IR-Marke Nr. 990 143 «ESTA FRUIT».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Oktober 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 10500 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

1. Oktober 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7396

2009-2664