zu 09.498 Parlamentarische Initiative Bundesgesetz über die Sanierung der IV. Änderung Bericht vom 10. November 2009 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nehmen wir im Folgenden zum Bericht vom 10. November 2009 der SGK-S betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. Dezember 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-2897

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Stellungnahme 1

Übersicht

Das Parlament hat den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze am 12. Juni 2009 geändert. Das Datum der Inkraftsetzung wurde um ein Jahr verschoben, das heisst vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2011. Volk und Stände haben den Beschluss am 27. September 2009 angenommen.

Das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Sanierung der Invalidenversicherung ist verknüpft mit dem Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008. Denn es ist vorgesehen, dass Bundesgesetz und Bundesbeschluss zeitgleich in Kraft treten. Das Gesetz sieht die Errichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds vor sowie die Übertragung von 5 Milliarden Franken vom AHV-Fonds in den neuen IV-Fonds und die Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund während der Zeit der MWST-Erhöhung.

Durch die Änderung der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses stimmen die Daten im Bundesgesetz nicht mehr mit dem Bundesbeschluss überein. Das Gesetz kann somit die gewünschte Wirkung nicht entfalten, und die im Rahmen der Volksabstimmung vom 27. September 2009 genannten Massnahmen können, rein rechtlich gesehen, nicht umgesetzt werden.

Die SGK-S verabschiedete deshalb am 20. Oktober 2009 eine Kommissionsinitiative zur Änderung der Daten im Bundesgesetz, damit diese mit jenen des Bundesbeschlusses übereinstimmen. Die nationalrätliche Kommission ihrerseits verabschiedete die Initiative ohne Gegenstimme am 29. Oktober 2009. Am 10. November 2009 hiess die SGK-S einen Bericht, mit entsprechender Gesetzesänderung, einstimmig gut. Im Schreiben vom 10. November 2009 lud die SGK-S den Bundesrat ein, die Veröffentlichung des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 zu verschieben und zu veranlassen, dass sie gleichzeitig mit der Publikation der Änderung dieses Gesetzes veröffentlicht wird.

Der Bundesrat wurde eingeladen, im Anschluss an den Bericht und das Schreiben der SKG-S vom 10. November 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV und zur Frage der Publikation Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt von den Anträgen der SGK-S Kenntnis und heisst diese gut.

Die Publikation des Gesetzes vom 13. Juni 2008 in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts wird verschoben und erfolgt zeitgleich mit der Publikation der Änderung des genannten Gesetzes.

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