Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Ersatz Betriebsgebäude, Niesenkulm, Gemeinde Reichenbach (BE) vom 25. November 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 28. Mai 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatzbau des Betriebsgebäudes auf dem Niesenkulm in der Gemeinde Reichenbach (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. Dezember 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2009-3045