Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2008 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 5. Juni 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. April 20092, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2008 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem Gesamtertrag von 2 759 340 502 Franken und einem Gesamtaufwand von 2 708 348 632 Franken mit einem Gesamtergebnis von 50 991 870 Franken;

2.

Die Investitionsrechnung mit Bruttoinvestitionen in Mobilien (inklusive Betriebseinrichtungen) und Informatik von 204 379 032 Franken;

3.

Die Mittelflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 177 646 037 Franken als Abnahme;

4.

Die Bilanz per 31. Dezember 2008 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1 788 847 712 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rates vom 5. Februar 20043über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 1 948 649 Franken reduziert.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht SR 414.123

2009-1495

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Rechnung 2008 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 27. Mai 2009

Nationalrat, 5. Juni 2009

Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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