Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9827 Widersprechende Fuchs Petrolub AG, Friesenheimer Strasse 17, D-68169 Mannheim, IR-Marke Nr. 661 742 «RENOFORM» gegen Widerspruchsgegnerin Rhenus Lub GmbH & Co. KG, Erkelenzer Strasse 36, D-41179 Mönchengladbach, IR-Marke Nr. 959 218 «r.form» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. August 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. August 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1996

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