Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2009) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Februar 20092, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 18. Februar 2009 (Rüstungsprogramm 2009) wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 496 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2009 1501

2008-2740

1547

Rüstungsprogramm 2009. BB

Anhang

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben

Verpflichtungskredit Fr.

­ Mobilität

360 000 000

­ Waffenwirkung

136 000 000

Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2009

496 000 000

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