Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Das Bundesamt für Migration und der Verein Probam haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Migrationsfachmann/Migrationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht Der Verein für höhere Fachprüfungen für den Industriemeister (VIM) bildet die Trägerschaft. Mitglieder des VIM sind folgende Organisationen der Arbeitswelt: Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie ASM (Swissmem), Angestellte Schweiz (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine), Gewerkschaft Unia, Syna ­ die Gewerkschaft, Schweizerische Kader-Organisation SKO, KV Schweiz (Kaufmännischer Verband Schweiz) und Schweizerischer Verband für Betriebsorganisation und Fertigungstechnik SVBF haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Industriemeister/Industriemeisterin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

13. Oktober 2009

2009-2474

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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