Richtplan des Kantons Glarus Richtplanung, Sachbereich Verkehr ­ Genehmigung durch den Bund Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 9. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 5. Januar 2009 wird der Richtplan des Kantons Glarus ­ Sachbereich Verkehr ­ unter Vorbehalt der Ziffern 2­4 ­ genehmigt.

2.

Die Abstimmungsanweisung V1-2.3 wird wie folgt geändert: Der Kanton Graubünden und insbesondere die Region Zürichsee-Linth bemühen sich um eine Verbesserung. Der Kanton Glarus unterstützt die entsprechenden Bestrebungen.

3.

Die richtungsweisenden Festlegungen zu den Umfahrungen von Näfels, Netstal und Glarus ­ V2.1 Pkt. 2, V2.2 Pkt. 1, V2.3 Pkt 1, V2.4 Pkt. 1 ­ werden mit folgendem Vorbehalt genehmigt: Im Sinne einer Vororientierung ist die generelle Trassesicherung gegeben. Im Falle einer Aufnahme der heutigen Verbindung nach Glarus bleibt für den Bund die definitive Lösungsfindung für allfällige Ausbauten vorbehalten.

4

Der Richtplan ­ Sachbereich Verkehr ­ wird im Zusammenhang mit den Genehmigungsvorbehalten aus der Genehmgiung vom 16. April 2008 überprüft und dem Bund zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion des Kantons Glarus, Hochbauamt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, Tel. 055 646 64 00

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

3. Februar 2009

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Bundesamt für Raumentwicklung

2009-0123