Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2017

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Den Rahmenkrediten für Armeematerial 2017 wird zugestimmt.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Rahmenkredite wird ein Gesamtkredit von 750 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Rahmenkredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Für die Rahmenkredite für Armeematerial 2017 wird die Spezifikationsbefugnis dem VBS delegiert.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2017 2761

2016-1897

2817

Rahmenkredite für Armeematerial 2017. BB

BBl 2017

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Rahmenkredite Rahmenkredite

Mio. Fr.

Rahmenkredite

750

­ Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2017

173

­ Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2017

421

­ Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2017

156

Gesamtkredit für Armeematerial 2017

2818

750