Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2017
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Den Rahmenkrediten für Armeematerial 2017 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Rahmenkredite wird ein Gesamtkredit von 750 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Rahmenkredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Für die Rahmenkredite für Armeematerial 2017 wird die Spezifikationsbefugnis dem VBS delegiert.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2017 2761
2016-1897
2817
Rahmenkredite für Armeematerial 2017. BB
BBl 2017
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Rahmenkredite Rahmenkredite
Mio. Fr.
Rahmenkredite
750
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2017
173
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2017
421
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2017
156
Gesamtkredit für Armeematerial 2017
2818
750