Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10157 Widersprechende Cobra Electronics Corporation, 6500 West Cortland Street, Chicago, Illinois 60707 US-Vereinigte Staaten v. Amerika, CH-Marke Nr. P-367 884 «COBRA» gegen Widerspruchsgegnerin COBRA AUTOMOTIVE TECHNOLOGIES SPA, Via Astico, 41, I-21100 VARESE, IR-Marke Nr. 970 252 «COBRA CONNEX».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Oktober 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10157 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 970 252 «COBRA CONNEX» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klasse 9 und die Dienstleistungen der Klasse 37 definitiv verweigert. Für die übrigen Waren und Dienstleistungen wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. Oktober 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7834

2009-2805