Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9618 Widersprechende Chantré & Cie GmbH, Ludwig-Eckes-Allee 6, D-55268 NiederOlm, IR-Marke Nr. 480 259 «Chantré» gegen Widerspruchsgegnerin CANTINE COOPERATIVE RIUNITE SOCIETA' COOPERATIVA AGRICOLA, Via G. Brodolini, 24, I-42040 CAMPEGINE (Reggio Emilia), IR-Marke Nr. 947 647 «SHANTE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Januar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9618 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 947 647 «SHANTE» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

26. Januar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0240

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