Verordnung der Bundesversammlung über eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz 5 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051, nach Einsicht in den Bericht vom 14. September 20092 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 20093, beschliesst: Art. 1

Anzahl Richterstellen

Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird vorübergehend auf höchstens 70 Vollzeitstellen erhöht.

Art. 2

Beschränkte Amtsdauer

Die Amtsdauer von Richterinnen und Richtern, die gestützt auf diese Verordnung gewählt werden, endet spätestens am 31. Oktober 2011.

1

Absatz 1 gilt sinngemäss für die vorübergehende Erhöhung des Beschäftigungsgrades von Richterinnen und Richtern mit ordentlicher Amtsdauer.

2

Art. 3

Schlussbestimmung

Diese Verordnung tritt am 1. November 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2011.

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SR 173.32 BBl 2009 6635 BBl 2009 6645

2009-2282

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Vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht.

V der BVers

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