Sachplan Asyl (SPA) Information und Mitwirkung der Bevölkerung Die Bevölkerung wird hiermit nach Massgabe von Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Sachplans Asyl (SPA) informiert.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zum SPA äussern.

Herausgeber: Staatssekretariat für Migration (SEM) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Gegenstand:

Der Sachplan Asyl legt die Grobplanung und -abstimmung von Bundesasylzentren fest. Der Sachplan Asyl enthält eine schweizweite Übersicht über die Bundesasylzentren sowie Grundsätze zur Abstimmung mit strategischen Zielen und zur Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden. Im Weiteren erhält er für jedes einzelne Bundesasylzentrum ein Objektblatt.

Auflagezeiten/ Der Entwurf des Sachplans Asyl kann vom 5. April bis 5. Mai 2017 Auflageorte: während der ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3084 Wabern ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstr. 66, 3063 Ittigen ­ weitere Auflagezeiten und Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen Der Entwurf des Sachplans Asyl ist zudem im Internet unter www.sem.admin.ch/sachplanasyl publiziert Auskünfte:

Staatssekretariat für Migration (SEM), Tel.: 058 465 01 79, E-Mail: katrin.graf@sem.admin.ch Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Tel.: 058 462 59 62, E-Mail: leonhard.zwiauer@are.admin.ch

Stellungnahmen zum Entwurf des Sachplans Asyl sind bis am 5. Mai 2017 schriftlich einzureichen: ­ von Privatpersonen sowie regionalen und kantonalen Körperschaften an die kantonale Raumplanungsfachstelle, ­ von nationalen Körperschaften an das Staatssekretariat für Migration (SEM), Stabsbereich Bundeszentren, 3003 Bern.

4. April 2017

Staatssekretariat für Migration Bundesamt für Raumentwicklung

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2017-0809