Flughafen Zürich Plangenehmigung für Parkhaus P10 «Oberhau»

Mit Verfügung vom 31. März 2017 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Bau des Parkhauses P10 an der Flughofstrasse im Gebiet «Oberhau» genehmigt, für welches die Flughafen Zürich AG im Oktober 2015 ein Plangenehmigungsgesuch gemäss den Vorgaben aus der Verfügung des UVEK vom 30. Juli 2012 über den Ausbau der Parkierungsanlagen eingereicht hatte.

Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Bau des Parkhauses 10 mit 3041 Parkplätzen inkl. Erschliessung, Zufahrtsstrasse und Anschluss des Parkhauses an das Strassennetz sowie Anpassung des Knotens Birchstrasse;

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Genehmigung der Rodung auf der Parzelle Kat-Nr. 6004 (Kloten) sowie der Ersatzaufforstungen auf den Parzellen Kat-Nrn. 5576 und 2648 (Kloten) sowie Kat-Nr. 3760 (Birmensdorf).

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) vom 24. April bis zum 23. Mai 2017 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 058 463 37 14, Fax 058 465 80 32, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2017

19.April 2017

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

2017-0857