zu 09.454 Parlamentarische Initiative Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze Bericht vom 10. Juni 2009 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 10. Juni 2009 betreffend die Verschiebung des Inkrafftretens der Anhebung der Mehrwertsteuersätze nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Juni 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-1427

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 13. Juni 2008 hat das Parlament den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze verabschiedet. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Dauer der Befristung wurden direkt im Bundesbeschluss festgeschrieben: vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine Initiative eingereicht, die zum Ziel hat, das Inkrafttreten der Anhebung der Mehrwertsteuersätze um ein Jahr zu verschieben.

Die Anhebung würde in der Folge am 1. Januar 2011 in Kraft treten und per 31. Dezember 2017 enden.

Gestützt auf den Bericht der WAK-S vom 10. Juni 2009 wird der Bundesrat aufgefordert, zu dieser Verschiebung Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt den Antrag der WAK-S zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

Die Volksabstimmung über diesen Gegenstand findet am 27. September 2009 statt.

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