Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20092, beschliesst: Art. 1 Das am 10. Dezember 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2009 1071
2006-3228
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Doppelbesteuerungsabkommen mit Bangladesch. BB
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