Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe Das Strafgesetzbuch (Art. 115 StGB) und das Militärstrafgesetz (Art. 119 MStG) werden ergänzt mit Regelungen der organisierten Suizidbeihilfe. Es werden 2 Varianten unterbreitet: Die Festlegung von Sorgfaltspflichten als Voraussetzung für die Straflosigkeit der organisierten Suizidhilfe sowie ein Verbot der organisierten Suizidhilfe.

Vernehmlassungsfrist: 1. März 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. November 2009

8004

Bundeskanzlei

2009-2836