Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen Die Bankeinlagen sollen durch ein neues zweistufiges Sicherungssystem, welches durch die Banken finanziert wird, besser geschützt werden. Diverse Elemente der heutigen Übergangslösung ­ welche bis Ende 2010 gilt ­ werden zudem ins Dauerrecht überführt.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Finanzverwaltung, Rechtsdienst, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 031 322 60 67, Fax 031 323 08 32 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. September 2009

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Bundeskanzlei

2009-2236