Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9938 Widersprechende Silesia Gerhard Hanke GmbH & Co. KG, Am Alten Bach 20­24, D-41470 Neuss, IR-Marke Nr. 703 284 «Silarom» gegen Widerspruchsgegnerin Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr.

962 258 «WINAROM» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juli 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 962 258 «WINAROM» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz in Bezug auf die Waren «vinaigres; moutardes» (Kl. 30) gewährt.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. hälftige Widerspruchsgebühr) zu erstatten.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. Juli 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1913

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