Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 08.432 n Parlamentarische Initiative. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen Durch die Vorlage sollen Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden können. Nachdem bereits ihre Grosseltern in die Schweiz eingewandert und ihre Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind, sind sie faktisch keine Ausländerinnen und Ausländer mehr, sondern fühlen sich in der Regel als Schweizerinnen und Schweizer. Die Vorlage sieht im Unterschied zu der im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlag aber keinen Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz («ius soli») vor; es braucht einen Antrag und damit eine willentliche Erklärung der Eltern oder der betroffenen Person selbst.

Obwohl die vorgeschlagene Lösung keine automatische Einbürgerung bei Geburt im Sinne eines «ius soli» vorsieht, wird die Erteilung des Bürgerrechts letztlich dennoch von der Geburt in der Schweiz abhängig gemacht. Die vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes setzt daher eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung voraus.

Vernehmlassungsfrist: 15. Februar 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, Fax 031 322 98 67 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. November 2009

2009-2871

Bundeskanzlei

8003