Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. März 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Pendimethalin 400 g/l
Formulierungstyp:
SC Suspensionskonzentrat
2. Handelsprodukte Realchemie Pendimethalin 400
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4498 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033907-00/010 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Pendimethalin 400
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4499 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033907-00/018 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Pendimethalin 400
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4500 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033907-00/019 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Pendimethalin 400
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4501 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033907-00/014 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Pendimethalin 400
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4502 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033907-00/026 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
1
SR 916.161
2009-0444
1287
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau: Karotten Karotten Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Kohlarten, Lauch gepflanzt, Sellerie Kohlarten, Lauch gepflanzt, Sellerie Feldbau: Chinaschilf Kartoffeln Kenaf Konservenerbsen Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen
1288
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.53 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 2, 3
Aufwandmenge: 3.54 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 4
Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 2
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 3
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 4
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Vor der Pflanzung Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Vor der Pflanzung
1, 2, 3
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Nachauflauf
1
Aufwandmenge: 45 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1
Aufwandmenge: 45 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1
Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Nachauflauf
1, 5
Aufwandmenge: 34 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1, 6
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 34 l/ha Anwendung: Nachauflauf
1, 6
1, 4
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Faden-Ehrenpreis
Aufwandmenge: 35 l/ha Anwendung: Vorauflauf
1
Aufwandmenge: 35 l/ha Anwendung: Nachauflauf, bis zum 2-Blatt-Stadium Aufwandmenge: 34 l/ha Anwendung: Unmittelbar nach der Saat Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Herbst, nach der letzten Nutzung
1, 6, 7
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
1, 8
Aufwandmenge: 4 l/ha
1, 8
Mais Sonnenblume Wiesen und Weiden Zierpflanzen: allg.
Stauden
1 1
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Keine Anwendung auf Sandböden.
2 = Sandiger, schwach humoser Boden.
3 = Mittelschwerer, schwach humoser Boden.
4 = Moorboden.
5 = Nur in Tankmischung mit 12 L/ha Basagran.
6 = Getreide-Fräsbreitsaaten sind von dieser Bewilligung ausgenommen. Es dürfen nur Saaten behandelt werden, die eine gleichmässige Saattiefe aufweisen.
7 = Schwerer, humoser Boden.
8 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; 1289
sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. März 2009
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
1290