Bundesbeschluss Entwurf über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 Absätze 2 und 3 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst: Art. 1 Aus dem gesperrten Gesamtkredit nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20063 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds werden für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz folgende Beträge freigegeben (Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer): Engpass (Nationalstrasse / Kanton / Projekt)

Investitionen in Mio. Fr

N1 / SO-AG / 6-Spur-Ausbau Härkingen­Wiggertal N4 / LU-ZG / 6-Spur-Ausbau Blegi­Rütihof

165 135

Total freigegebener Kredit

300

Gesperrter Restkredit Total Kredit

Freigegeben Gesperrt

Total Kredit

5200 5500

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.

BBl 2007 8553

2009-0288

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Vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. BB

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