Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Bildung Detailhandel Schweiz BDS hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Detailhandelsspezialist mit eidgenössischem Fachausweis/Detailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen und Elektroindustrie sowie verwandter Industrien VBM hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Prozessfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Prozessfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

25. August 2009

2009-1967

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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