Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 30. November 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 50 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 20051 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verfügt: Der Import von mit den nachfolgend aufgelisteten Pflanzenschutzmitteln behandelten Zuckerrübensamen wird bis zum 31. Oktober 2010 zugelassen: TMTD 98 % SATEC Zulassungsnummer: 033798-00 (deutsche Zulassungsnummer) Wirkstoff: 980 g/kg Thiram Bewilligungsinhaber: SATEC (D) Einstufung und Kennzeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S 22 Staub nicht einatmen S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

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SR 916.161

2009-2998

8507

Aatiram 65 Zulassungsnummer: 041616-00 (deutsche Zulassungsnummer) Wirkstoff: 650,4 g/l Thiram Bewilligungsinhaber: Stähler Deutschland Einstufung und Kennzeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben R 20 gesundheitsschädlich beim Einatmen R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben) S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

SANUGEC Zulassungsnummer: 6600523 (französische Zulassungsnummer) Wirkstoff: 80 % Thiram Bewilligungsinhaber: Phyteurop (F) Einstufung und Kennzeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

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S 26 S 35 S 36/37 S 46 S 38 S 57 S2 SP 1

Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiete

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Feldbau Zuckerrübe (Saatgutbeizung)

Wurzelbrand der Zuckerrübe

Aufwandmenge: 5 g Thiram pro Einheit von 100 000 pilliertem Saatgut

Auflagen für den Einsatz 1 = Das behandelte Saatgut muss vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist.

2 = Verschüttetes Saatgut muss beseitigt werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen.

30. November 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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