Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dient auch der Vorschlag, die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammenzufassen.

Vernehmlassungsfrist: 15. September 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Juni 2009

4180

Bundeskanzlei

2009-1379