Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10141 Widersprechende Arqule Inc., 200 Boston Avenue, Suite 3600, Medford (MA 02155), USA, CH-Marke Nr. 446 431 «ARQULE» gegen Widerspruchsgegnerin Glaxo Group Limited, Glaxo Wellcome House, Berkeley Avenue, Greenford, Middlesex UB6 0NN, Grossbritannien, IR-Marke Nr. 971 208 «MARQUELA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Oktober 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10141 wird gutgeheissen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 971 208 «MARQUELA» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

15. Oktober 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-2667

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