Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A1 EP Stadttangente Bern, Teilprojekt C3, Wankdorfdreieck, Rampen A1, Arbeiten 2009, Kanton Bern vom 27. Mai 2009

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 1, Absätze 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Autobahn A1 im Bereich Wankdorfdreieck in beiden Richtungen wie folgt: ­

von km 166.500 bis km 168.500:

60 km/h

Aufteilung der Fahrbahn in 2 Fahrstreifen links und rechts zur Ermöglichung der Inselbaustelle auf den Brückenobjekten in beiden Richtungen wie folgt: ­

von km 167.200 bis km 168.200

Höchstbreite 2,0 m auf dem linken Fahrstreifen der A1 Fahrtrichtung Lausanne ab 30. Mai bis 27. November 2009 Höchstbreite 2,0 m auf dem linken Fahrtstreifen der A1 Fahrtrichtung Zürich ab 3. Juli bis 27. November 2009 II Die Verkehrsanordnungen gelten ab 25. Mai 2009 bis 27. November 2009.

III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2009-1323

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

27. Mai 2009

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

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