Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10156 Widersprechende Toyota Jidosha Kabushiki Kaisha (Toyota Motor Corporation), 1, Toyota-cho, Toyota-shi (Aichi-ken), Japan, CH-Marke Nr. 561 772 «IQ» gegen Widerspruchsgegnerin IQ Concept GmbH Germany, Gutenbergstrasse 6, DE-85737 Ismaning, IR-Marke Nr. 970 299 «iQ-CONCEPT» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Februar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

26. Februar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1264

2009-0541