Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 17. März 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Penconazole 100 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4490 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/011 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4491 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/016 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4492 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/026 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4493 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/005 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4494 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/020 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

2009-0463

1429

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4495 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/023 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4496 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/025 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Penconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4497 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/014 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Beerenbau: Erdbeere

Echter Mehltau der Erdbeere

Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 2, 3

Echter Mehltau Jostabeere, Rote der Ribes-Arten Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere Obstbau: Kernobst

Weinbau: allg.

allg.

Gemüsebau: gedeckte Kulturen: Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) gedeckte Kulturen: Tomaten

Echter Mehltau der Quitte, Echter Mehltau des Apfels/ der Birne

Konzentration: 0.012 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bis spätestens Ende Juli, ab Austrieb

Echter Mehltau der Rebe

7, 8 Konzentration: 0.025 % Anwendung: Bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.05 % 8 Anwendung: Bis spätestens Mitte August; in Tankmischung mit Folpet DG (0.1%)

Rotbrenner, Schwarzfäule der Rebe, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Echter Mehltau der Kürbisgewächse Echter Mehltau der Tomate

Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Tomaten

Echter Mehltau der Tomate

1430

1, 2, 4

Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25­0.4 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25­0.4 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25­0.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25­0.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

5, 6

1 1

1

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Feldbau: Hopfen

Echter Mehltau des Hopfens

Konzentration: 0.05 %

1

Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen

Konzentration: 0.025­0.05 %

1

Zierpflanzen: allg.

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 4 Behandlungen pro Jahr.

2 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

3 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.

4 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Fruchtansatz zu 50­90 % vorhanden, Heckenvolumen 7500 m3/ha.

5 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

6 = Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

7 = Auch für die Luftapplikation.

8 = Maximal 3 Behandlungen pro Jahr.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

17. März 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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