Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 17. März 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Penconazole 100 g/l
Formulierungstyp:
EC Emulsionskonzentrat
2. Handelsprodukte Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4490 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/011 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4491 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/016 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4492 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/026 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4493 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/005 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4494 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/020 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
1
SR 916.161
2009-0463
1429
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4495 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/023 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4496 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/025 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Penconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4497 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 023590-00/014 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Beerenbau: Erdbeere
Echter Mehltau der Erdbeere
Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3
Echter Mehltau Jostabeere, Rote der Ribes-Arten Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere Obstbau: Kernobst
Weinbau: allg.
allg.
Gemüsebau: gedeckte Kulturen: Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) gedeckte Kulturen: Tomaten
Echter Mehltau der Quitte, Echter Mehltau des Apfels/ der Birne
Konzentration: 0.012 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bis spätestens Ende Juli, ab Austrieb
Echter Mehltau der Rebe
7, 8 Konzentration: 0.025 % Anwendung: Bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.05 % 8 Anwendung: Bis spätestens Mitte August; in Tankmischung mit Folpet DG (0.1%)
Rotbrenner, Schwarzfäule der Rebe, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Echter Mehltau der Kürbisgewächse Echter Mehltau der Tomate
Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Tomaten
Echter Mehltau der Tomate
1430
1, 2, 4
Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.250.4 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.250.4 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.250.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.250.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
5, 6
1 1
1
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Feldbau: Hopfen
Echter Mehltau des Hopfens
Konzentration: 0.05 %
1
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.0250.05 %
1
Zierpflanzen: allg.
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 4 Behandlungen pro Jahr.
2 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
3 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.
4 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Fruchtansatz zu 5090 % vorhanden, Heckenvolumen 7500 m3/ha.
5 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.
6 = Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
7 = Auch für die Luftapplikation.
8 = Maximal 3 Behandlungen pro Jahr.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
17. März 2009
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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