Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9215 Widersprechende Uncle Sam GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauss-Strasse 1, DE-50259 Pulheim, CH-Marke Nr. 403 005 «UNCLE SAM» gegen Widerspruchsgegnerin UNCLE SAM a.s., Konevova 136, CZ-130 00 Praha 3, IR-Marke Nr.

924 843 «Uncle Sam» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Sistierungverfügung vom 22. Juli 2008 betreffend das randvermerkte Widerspruchsverfahren wird aufgehoben.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0056

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