Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe
Entwurf
(Währungshilfebeschluss, WHB) Verlängerung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 20081, beschliesst: I Der Währungshilfebeschluss vom 18. März 20042 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 2 und 3 2
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. September 20093.
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Er wird vom 1. Oktober 2009 bis zum 25. Dezember 2013 verlängert.
II 1
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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Er tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
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BBl 2009 1 BBl 2004 4981 Das Inkrafttreten dieses Beschlusses wurde durch den Bundesrat auf den 1. Oktober 2004 festgelegt. Er gilt für fünf Jahre (BBl 2004 4982).
2008-3035
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Währungshilfebeschluss. BB
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