Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe

Entwurf

(Währungshilfebeschluss, WHB) Verlängerung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 20081, beschliesst: I Der Währungshilfebeschluss vom 18. März 20042 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 2 und 3 2

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. September 20093.

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Er wird vom 1. Oktober 2009 bis zum 25. Dezember 2013 verlängert.

II 1

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.

1 2 3

BBl 2009 1 BBl 2004 4981 Das Inkrafttreten dieses Beschlusses wurde durch den Bundesrat auf den 1. Oktober 2004 festgelegt. Er gilt für fünf Jahre (BBl 2004 4982).

2008-3035

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Währungshilfebeschluss. BB

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