Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9990 Widersprechende Red Bull GmbH, Am Brunnen 1, A-5330 Fuschl am See, CH-Marke Nr. 532 988 «RED ENERGY» gegen Widerspruchsgegnerin NATFOOD S.R.L., Via Bosco, 99/A, frazione Locatilà Bosco, I-42019 SCANDIANO (Reggio Emilia), IR-Marke Nr. 961 886 «red Ginseng energy» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. September 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9990 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 961 886 «red Ginseng energy» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «pâtisseries et confiseries» der Klasse 30 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 400 Franken (hälftige Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. September 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6842

2009-2450