Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung H+ Die Spitäler der Schweiz und SVS Schweizerische Vereinigung der Spitaldirektorinnen und Spitaldirektoren haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Spitalexperte mit eidgenössischem Diplom/Spitalexpertin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

19. Mai 2009

3394

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2009-1110