Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorabanmeldung gibt. Gleichzeitig soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staatenden neuen Sicherheitsvorschriften unterstellt werden (betreffend Vorabanmeldung und Risikoanalyse).

Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben, 3003 Bern, Telefon 031 322 65 03, Fax 031 323 92 79, ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juli 2009

5074

Bundeskanzlei

2009-1611