Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (4A_78/2009) (Art. 39 Abs. 3 und 42 Abs. 3 und 5 BGG) An Kremikovtzi Trade Ltd., Botunetz quarter, Kremikovtzi District, BG-1807 Sofia, Bulgarien, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

1.

Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung der Verfügung im Bundesblatt dem Bundesgericht das angefochtene Urteil, den «Final Award of the ICC International Court of Arbitration dated December 16th 2008 on the ICC 14970/JEM/GZ in the matter of arbitration between NCA Marketing Company Pty Limited and Kremikovtzi Trade Limited», einzureichen.

Im Unterlassungsfall bleibt die von der Beschwerdeführerin dem Bundesgericht eingereichte Beschwerdeschrift vom 2. Februar 2009 unbeachtlich.

2.

Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung der Verfügung im Bundesblatt ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen.

Im Unterlassungsfall können Mitteilungen unterbleiben oder im Bundesblatt eröffnet werden.

Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.

28. April 2009

i.A. der Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei

2009-0964

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