Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10109 Widersprechende Anteis S.A., Chemin des Aulx 18, CH-1228 Plan-les-Ouates, CH-Marke Nr. 518 103 «anteis» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin IDEA INTERNATIONAL CO., LTD., 3F, M.T.C. Building, 5-13-18, Shiba, Minato-ku, JP-Tokyo 108-0014, IR-Marke Nr. 966 758 «Antos».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. September 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10109 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 966 758 «Antos» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. September 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6844

2009-2445