Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9457 Widersprechende betapharm Arzneimittel GmbH, Kobelweg 95, D-86156 Augsburg, IR-Marke Nr. 800 261 «betacare» gegen Widerspruchsgegnerin Claudia Gierke, Konstanzer Strasse 18, CH-8280 Kreuzlingen, CH-Marke Nr. 564 248 «beta communications».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Januar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 9457 wird teilweise gutgeheissen.

2.

Die Eintragung der Schweizer Marke Nr. 564 248 «beta communications» wird für sämtliche Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 sowie für die Dienstleistung «Wissenschaftliche und industrielle Forschung» der Klasse 42 widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

7. Januar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2009-0077