Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10275 Widersprechende NiGuRa Metzler Optics International GmbH, Heesenstrasse 70, DE-40549 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 598 662 «TITAN TWIST» gegen Widerspruchsgegnerin TVIST GIYIM SANAYI PAZARLAMA VE TICARET ANONIM SIRKETI, Bomonti, Kazim Orbay Cad. No: 43, Sisili, TR-34381 ISTANBUL, IR-Marke Nr. 980 019 «TWIST» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Juni 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Der internationalen Registrierung Nr. 980 019 «TWIST» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

23. Juni 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1578

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