Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Ittigen, Kaserne Worblaufen, Einbau Schiesskeller in alte Schutzraumanlage vom 11. September 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 21. April 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vorhaben in Sachen Einbau Schiesskeller in alte Schutzraumanlage in der Gemeinde Ittigen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. September 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2009-2223

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