Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9949 Widersprechende Aida Cruises ­ German Branch of Società di Crociere Mercurio S.r.l., Am Strande 3d, DE-18055 Rostock, IR-Marke Nr. 851 069 «AIDA Cruises» gegen Widerspruchsgegnerin GOLDEN FABRIQUE, Lot 100, Zone Industrielle Ben M'Sik Othmane, MA-Casablanca, IR-Marke Nr. 962 682 «NAÏDA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Juli 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9949 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 962 682 «NAÏDA» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv vollständig verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. Juli 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1812

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