Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9808 Widersprechende Evonik Degussa GmbH, Rellinghauser Strasse 1­11, D-45128 Essen, IR-Marke Nr. 249 848 «CORASOL» gegen Widerspruchsgegnerin Eckstein Farben Besitz- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Junkersstrasse 13, D-30179 Hannover, IR-Marke Nr. 956 012 «Novasol».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Februar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Auf das Widerspruchsverfahren Nr. 9808 wird nicht eingetreten.

3.

Der Widersprechenden wird die Widerspruchsgebühr in der Höhe von 800 Franken zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Februar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0523

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