Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 8. Juni 2009 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Birchmeier Hoch- und Tiefbau AG, Döttingen, die Cellere AG Aarau Bauunternehmung, Aarau, die Erne AG Bauunternehmung, Laufenburg, die Granella AG, Würenlingen, die Implenia Bau AG, Buchs AG, die Knecht Bau AG, Brugg, die Meier und Söhne AG, Schwaderloch, die Umbricht AG, Turgi, und die Walo Bertschinger AG, Aarau, eröffnet. Die vorliegende Untersuchung kann auf weitere Unternehmen ausgedehnt werden, welche an den nachfolgend beschriebenen Abreden beteiligt gewesen sind.

Am selben Tag wurde ebenfalls eine Untersuchung gegen die Egli Bau AG, Zürich, die Flexbelag-Bau AG Zürich, Zürich, die Hüppi AG, Wallisellen, die Marti AG Bauunternehmung, Zürich, die StraBAG Strassenbau und Beton AG, Zürich, die Tibau AG, Zürich, VAGO Zürich, Zürich und die Walo Bertschinger AG, Zürich eröffnet. Die vorliegende Untersuchung kann auf weitere Unternehmen ausgedehnt werden, welche an den nachfolgend beschriebenen Abreden beteiligt gewesen sind.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Kenntnis von allfälligen Abreden im Strassen- und Tiefbau in den Kantonen Aargau bzw. Zürich erhalten. Diese Abreden, welche insbesondere die Koordination von Eingaben bzw. Eingabesummen bei Ausschreibungen sowie die Aufteilung von Bauprojekten bzw. Kunden betreffen, stellen möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG dar.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

14. Juli 2009

2009-1685

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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