Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes Die Schweiz soll dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) beitreten.

Dies bedingt geringe Anpassungen im Umweltschutzgesetz. Zudem müssten die Kantone das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gewähren.

Vernehmlassungsfrist: 26. März 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Recht, 3003 Bern, Telefon 031 322 97 88, Fax 031 324 15 69, www.bafu.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Dezember 2009

9152

Bundeskanzlei

2009-3126