Bundesbeschluss zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 Absätze 2 und 3 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. November 20092, beschliesst: Art. 1 Vom Programm des Bundesrates für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz mit den nachfolgenden Eckpunkten wird Kenntnis genommen: 1.
Die Projekte für die Beseitigung der ausgewiesenen Engpässe sind gemäss Dringlichkeit und verkehrlicher Beurteilung zur Priorisierung in 4 Module eingeteilt.
2.
Die Projekte in Modul 1 werden nach Massgabe der im Infrastrukturfonds verfügbaren Mittel realisiert.
3.
Die Projekte in den Modulen 2 und 3 werden planerisch weiterbearbeitet.
4.
Die Projekte in Modul 4 sind zurückgestellt und werden planerisch nicht weiterbearbeitet.
Art. 2 Aus dem gesperrten Kredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 1 Abs. 2 Bst. b des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20063 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds) werden 1235 Millionen Franken für die nachstehenden Projekte und die planerische Bearbeitung von weiteren Projekten freigegeben (Preisstand 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer):
1 2 3
SR 725.13 BBl 2009 8387 BBl 2007 8553
2009-2048
8463
Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln. BB
Engpass
Investitionen in Mio.
(Nationalstrasse/Kanton/Projekt)
Freigegeben
N1/VD/Goulet d'étranglement de Crissier, Phase 1 N1c/ZH/6-Spur-Ausbau Nordumfahrung Zürich Planerische Bearbeitung von weiteren Projekten 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen Total freigegebener Kredit Gesperrter Restkredit
Gesperrt
Total Kredit
120 940 175 300 1235
Total Kredit
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
8464
Früher freigegeben
300 3965 5500