Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung Der Kreis der versicherten Personen wird angepasst um die Reformen der Armee und des Zivilschutzes zu berücksichtigen. Die Leistungen werden überprüft und teilweise denjenigen der Unfallversicherung angeglichen. Mit dieser Revision sollen innerhalb der Suva, welche auch die Militärversicherung führt, grössere Synergien im Verwaltungsbereich und längerfristig Einsparungen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr erreicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Mai 2009.

Vernehmlassungsfrist: 1. Mai 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Unfall- und Militärversicherung, Abteilung Militärversicherung, 3003 Bern.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Januar 2009

2009-0112

Bundeskanzlei

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