Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9251 Widersprechende KORD Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Sandtorkai 2, DE-20457 Hamburg, IR-Marke Nr. 464 688 «Aromat» gegen Widerspruchsgegnerin PETER CHUNG-YUAN CHANG, 6469 Flanders Drive, US-San Diego, California 92121, IR-Marke Nr. 924 502 «AROMA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2009-0057